Die Kursgebühren für Gesundheitskurse werden unter verschiedenen Voraussetzungen ganz oder teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Basis hierfür bildet eine gültige Zertifizierung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Diese kann über die jeweilige Kurs ID abgefragt werden. Die gesetzliche Grundlage für erstattungsfähige Angebote ist der § 20 SGB V, der durch den Leitfaden Prävention umgesetzt wird. Deshalb werden Gesundheitskurse häufig auch als Kurse der Primärprävention nach § 20 SGB V bezeichnet.
In diesem Zusammenhang werden Gesundheitskurse entsprechend ihres Inhalts verschiedenen Handlungsfeldern bzw. unterschiedlichen Präventionsprinzipien zugeordnet. Zusätzlich muss das Angebot verschiedene qualitative Kriterien erfüllen.
In der Umsetzung ist eine Kursreihe meist auf 10 Einheiten konzipiert, die thematisch aufeinander aufbauen. Die Kursgebühr wird bei der Anmeldung an den Anbieter geleistet. Am Ende der Kursreihe werden die Anzahl der Teilnahmen bestätigt und ein Antrag auf Rückerstattung der Kosten kann bei den gesetzlichen Krankenkassen eingereicht werden.
Detaillierte Informationen zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen werden auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Ungeklärte Fragen sollten im Vorfeld direkt mit den Kundenberater:innen besprochen werden.